Alzheimer-Promotionsstipendium

Gefördert werden in einer deutschen Forschungseinrichtung durchgeführte Promotionsvorhaben, die sich der Erforschung, Linderung und/ oder Heilung der Alzheimer- oder ähnlicher Alterserkrankungen widmen.

 

Art und Höhe der Stipendien

Das Stipendium wird zunächst für 12 Monate bewilligt und auf Antrag in der Regel um 12 Monate verlängert. Auf begründeten Antrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Damit ist die maximale Förderungsdauer von 36 Monaten erreicht.

Das Stipendium besteht aus einem Grundbetrag von monatlich 1.500 Euro, wenn die im Bewilligungsschreiben genannten Voraussetzungen eingehalten werden, sowie zuzüglich einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro, der für Bücher, Tagungs- und Reisekosten genutzt werden kann.

Die Annahme eines Stipendiums verpflichtet den Stipendiaten/die Stipendiatin,

  • seine/ihre Arbeitskraft auf das in seinem/ihrem Studien- bzw. Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren;
  • keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen – mit Ausnahme von gelegentlichen, geringfügigen Einkünften bis zur Höhe von maximal 150 Euro monatlich;
  • die Stiftung in den Danksagungen aller wissenschaftlichen Arbeiten des Stipendiaten/der Stipendiatin zu erwähnen sowie der Stiftung unaufgefordert Nachdrucke dieser Arbeiten zukommen zu lassen;
  • am Ende der Förderung der Stiftung unaufgefordert einen wertenden Abschlußbericht mit gutachterlicher Stellungnahme des Doktorvaters/ Betreuers vorzulegen. Diese Berichte werden von der Stiftung im Jahresbericht oder in der Stiftungsbroschüre veröffentlicht.

 

Darüber hinaus verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin, die Stiftung unverzüglich zu informieren, wenn

  • das Promotionsvorhaben unterbrochen, geändert, abgebrochen, vorzeitig abgeschlossen oder der Doktorvater/Betreuer/-in gewechselt wird;
  • er/sie durch Beiträge Dritter für seine/ihre wissenschaftliche Tätigkeit honoriert wird oder ihm/ihr mit seiner/ihrer Billigung einem Dritten aus dem geförderten Studienvorhaben ein wirtschaftlicher Gewinn erwächst;
  • er/sie einen weiteren Antrag auf Gewährung eines Stipendiums gestellt hat oder bereits ein Stipendium erhält:
  • in seinen/ihren persönlichen Verhältnissen Änderungen eintreten, die für das Stipendium von Bedeutung sind.
 

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache bis zum 31. Juli eines jeden Jahres elektronisch (info[at]breuerstiftung.de) an das Kuratorium der Stiftung zu richten.

Der Antrag besteht aus:

  • Lebenslauf
  • Titel und Zusammenfassung des Promotionsprojekts (1 Seite, 34 Zeilen)
  • Beschreibung des Promotionsprojektes: Formulierung des Problems, gegenwärtiger Forschungsstand, eigene Vorarbeiten, Zielsetzung, Methoden und voraussichtlicher Zeitplan
  • Zusammenfassung der Diplomarbeit (1 Seite, 34 Zeilen)
  • Publikationsliste (falls vorhanden)
  • Begründung zur Auswahl des Gastlabors
  • Stellungnahme des aufnehmenden Institutsleiters
  • Gutachten des Betreuers der Diplomarbeit
  • Kopien der Zeugnisse (Abitur- sowie sämtliche Hochschulzeugnisse)
  • einer rechtsgültig unterschriebenen Erklärung, aus der hervorgeht, dass die vom Antragsteller gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen und er sich verpflichtet, die Stiftung über Änderungen unverzüglich zu informieren.
 

Vergabe der Förderleistungen

Das Kuratorium der Stiftung wertet die eingehenden Bewerbungen aus und entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Vergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

 

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