Gefördert werden in einer deutschen Forschungseinrichtung durchgeführte Promotionsvorhaben, die sich der Erforschung, Linderung und/ oder Heilung der Alzheimer- oder ähnlicher Alterserkrankungen widmen.
Das Stipendium wird zunächst für 12 Monate bewilligt und auf Antrag in der Regel um 12 Monate verlängert. Auf begründeten Antrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Damit ist die maximale Förderungsdauer von 36 Monaten erreicht.
Das Stipendium besteht aus einem Grundbetrag von monatlich 1.500 Euro, wenn die im Bewilligungsschreiben genannten Voraussetzungen eingehalten werden, sowie zuzüglich einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro, der für Bücher, Tagungs- und Reisekosten genutzt werden kann.
Die Annahme eines Stipendiums verpflichtet den Stipendiaten/die Stipendiatin,
Darüber hinaus verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin, die Stiftung unverzüglich zu informieren, wenn
Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache bis zum 31. Juli eines jeden Jahres elektronisch (info[at]breuerstiftung.de) an das Kuratorium der Stiftung zu richten.
Der Antrag besteht aus:
Das Kuratorium der Stiftung wertet die eingehenden Bewerbungen aus und entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Vergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.