Geldauflagen

Geldauflagen sind bei uns in guten Händen. Unsere Projekte helfen, die Lebenssituation von Betroffenen und ihren Angehörigen spürbar zu verbessern. Durch die Unterstützung von verschiedenen Projekten aus den Bereichen Versorgung, Betreuung und Therapie fördert die Stiftung die Entwicklung von alternativen Wohnformen und Methoden, welche die Lebensqualität von Menschen mit Demenz maßgeblich verbessern und Angehörigen den Umgang mit der Krankheit erleichtern.

Informationen für Zuweisende

Transparente Geldauflagenverwaltung:

  • Die Hans und Ilse Breuer-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III vom 30.11.2020 für 2017 bis 2019.
  • Wir sind in der Liste des Oberlandesgerichtes Frankfurt eingetragen (Listennummer: 12505).
  • Wir verwenden Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflage zuverlässig. Wir führen ein Sonderkonto für Zahlungen aus Geldauflagen, welches ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird.
  • Wir stellen sicher, dass über Zahlungen aus Geldauflagen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
  • Wir bearbeiten Ihre Zuweisungen sorgfältig und informieren Sie zeitnah über eingehende und ausbleibende Zahlungen. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen werden die zuständigen Oberlandesgerichte regelmäßig unterrichtet.

Vielen Dank, dass Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Geldauflagen unterstützen!

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage an die Hans und Ilse Breuer-Stiftung leisten? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrages.

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:

  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür gegebenenfalls direkt an das zuständige Gericht.
  • Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft den Eingang jeder Zahlung schriftlich.
  • Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir die Zahlung Ihrer Geldauflage zuordnen und sie dem Gericht fristgerecht bestätigen.
  • Überweisen Sie Ihre Geldauflage bitte ausschließlich auf unser Sonderkonto:
    Frankfurter Volksbank
    IBAN DE33 5019 0000 7100 0175 50
    BIC FFVBDEFFXXX

Ihre Zahlung trägt dazu bei, dass wir Familien mit Betroffenen entlasten und die Lebenssituation von Betroffenen sowie ihren Angehörigen spürbar verbessern. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, freuen wir uns sehr über Ihr Engagement und danken Ihnen herzlich dafür!

Sonderkonto:
Frankfurter Volksbank
IBAN DE33 5019 0000 7100 0175 50
BIC FFVBDEFFXXX

Bei Fragen zu den oben genannten Möglichkeiten wenden Sie sich bitte an uns: Kontakt